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Informationen zu Hepatitis B




Die Hepatitis B ist eine der weltweit häufigsten Infektionskrankheiten überhaupt.


Was verursacht diese Erkrankung?

Hepatitis-B ist eine durch Hepatitis-B-Viren (HBV) verursachte Leberentzündung. Das Virus kommt weltweit vor.

Welche Symptome können auftreten?

Krankheitszeichen sind zu Beginn uncharakteristische Beschwerden wie Übelkeit, Appetitmangel, Brechreiz, Abgeschlagenheit, Muskel-, Gelenk- und Kopfschmerzen. Wenige Tage später kann es zur Gelbfärbung der Augen und der gesamten Haut sowie zur Hellfärbung des Stuhls und zu Druckgefühl in der Lebergegend kommen. Eine Erkrankung verläuft bei etwa einem Drittel der Infizierten ohne Krankheitszeichen.

Die meisten akuten Hepatitis-B-Erkrankungen bei Erwachsenen heilen vollständig aus. Bei etwa 10% der Erkrankten kann es zu chronischen Verläufen bis hin zur Leberzirrhose (narbige Schrumpfung) kommen, vor allem bei Infektionen im frühen Kinderalter und bei Personen mit Abwehrschwäche.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch im Wesentlichen durch Blut oder Sexualkontakte, seltener über andere Körperflüssigkeiten. Da schon geringe Virusmengen für eine Ansteckung ausreichen, kann die Übertragung über winzige Haut- und Schleimhautverletzungen erfolgen.

Das sexuelle Übertragungsrisiko kann durch Verwendung von Kondomen weitgehend reduziert werden.

Ansteckung durch Kontakt zu Hepatitis B-Virus-haltigem Blut: Zum Beispiel bei Kontakt zu blutenden Verletzungen, gemeinsamer Verwendung von Spritzen (beispielsweise bei Drogenmissbrauch), Nagelscheren, Rasiermessern, Rasierapparaten oder Zahnbürsten.

Infektion bei der Geburt: Eine Mutter mit Hepatitis B kann während der Geburt ihr Kind durch Blutkontakt infizieren.

Tätowierungen, Akupunktur und Ohrlochstechen: Bei unhygienischer Durchführung kann ebenfalls das Hepatitis B-Virus übertragen werden.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht, solange Marker für Hepatitis B-Viren im Blut nachgewiesen werden und ist unabhängig von den Krankheitszeichen.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Die Inkubationszeit kann 45 – 180 Tage betragen (im Durchschnitt etwa 60 – 120 Tage). Die Dauer ist vor allem von der Erregerdosis abhängig.

Welche Therapien gibt es?

Die Behandlung erfolgt über den Hausarzt bzw. durch einen in der Therapie von Hepatitis B–Erkrankungen erfahrenen Facharzt (antivirale Medikamente sind meist bei chronischen Verläufen erforderlich).

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Personen mit einer aktiven HBV-Infektion sollten sich stets so verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet werden. Das Übertragungsrisiko innerhalb der Familie oder im Freundeskreis ist abhängig von der aktuellen Viruslast der infizierten Person, kann aber bei Einhaltung allgemein üblicher häuslicher Hygiene als gering eingeschätzt werden. Die gemeinsame Benutzung von z. B. Nagelscheren, Zahnbürsten oder Rasierapparaten sowie ungeschützte Blutkontakte sollten dennoch vermieden werden. Personen mit einer aktiven HBV-Infektion sollten konsequent Kondome verwenden. Virusträger sollten bei blutenden Verletzungen oder nässenden Ekzemen im Bereich der Hände Handschuhe tragen.

Blut- und Organspenden sind nach einer Hepatitis B-Erkrankung nicht möglich.

Eventuell gefährdete Personen sollten über die Erkrankung informiert werden (z.B. behandelnde Ärzte, Zahnärzte, Pflegepersonen z.B. im Krankenhaus oder Altenheim, Fußpfleger, Tätowierer, Intimpartner).

Enge Kontaktpersonen (Partner, Familienangehörige) sollten durch eine Blutuntersuchung eine mögliche Ansteckung abklären, sich impfen und den Impferfolg kontrollieren lassen.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Der Verdacht, die Erkrankung und der Labornachweis sind dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Infizierte dürfen unter Beachtung der üblichen Hygienemaßnahmen prinzipiell Gemeinschaftseinrichtungen besuchen bzw. ihrer Tätigkeit in diesen nachgehen, wenn von ihnen keine Infektionsgefährdung ausgeht.

Betroffene müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung informieren.

Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Benachrichtigungspflicht: In Situationen, in denen bei einer Person Symptome vorliegen, die auf eine akute Virushepatitis hindeuten (z.B. Gelbsucht, Oberbauchbeschwerden) oder wenn neue Verdachtsfälle im Zusammenhang mit bereits bekannten weiteren Fällen von Virushepatitis auftreten, sind auch die Leiter von Einrichtungen, zum Beispiel von Pflegeeinrichtungen, Justizvollzugsanstalten, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen oder sonstigen Massenunterkünften, zur Meldung verpflichtet.

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Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Es gelten nach § 42 IfSG keine speziellen Regelungen.

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Seit 1995 wird von der ”ständigen Impfkommission” (STIKO) die Empfehlung die Impfung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, besonderen Berufsgruppen und von engen Kontaktpersonen empfohlen.

Kann man mehrmals erkranken?

Die Erkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität.

Was ist sonst noch wichtig?

Gleichzeitig mit dem Auftreten einer Hepatitis B Infektion kann es zu einer Simultaninfektion mit dem Hepatitis-D-Virus (HDV) kommen. Dies führt in 70 bis 90% der Fälle zu schwereren chronischen Verläufen.

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