Schul- und Individualbegleitung
Schülerinnen und Schüler, die eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung haben und ohne Unterstützung am Unterricht der Regel- oder Förderschule nicht teilnehmen können, benötigen einen Schulbegleiter.
Der Bezirk Oberbayern ist für die Schulbegleitung von geistig, körperlich und mehrfach behinderten Schülerinnen und Schüler zuständig. Nährere Informationen erhalten Sie unter dem Link: Schulbegleitung durch Bezirk Oberbayern.
Für seelisch behinderte Schülerinnen und Schüler ist das Landratsamt Starnberg -Fachbereich Kinder, Jugend und Familie - zuständig. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Link: Schulbegleitung durch das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.
Für Kinder, die eine Kinderkrippe, einen Kindergarten, einen Hort oder eine andere Kindertageseinrichtung besuchen und aufgrund ihrer Behinderung eine Unterstützung benötigen, wird eine Individualbegleitung angeboten.
Der Bezirk Oberbayern ist im Rahmen der Frühförderung unabhängig von der Behinderungsart für die Individualbegleitung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zuständig. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Link: Individualbegleitung durch Bezirk Oberbayern.